Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesmianisteriums des Innern und für Heimat.
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Das Beamtenbesoldungsrecht fällt in die Zuständigkeit des Bundesmianisteriums des Innern und für Heimat.
Laut dem Bundesinnenministerium ist die Abstimmung in der Bundesregierung zu dem Entwurf nicht abgeschlossen, infolgedessen kann leider auch kein weiterer Zeitplan genannt werden.
Die Streichung des Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war ein damals notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten - neben den Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben.
Die Gespräche dazu innerhalb der Bundesregierung sind im Gange
Es liegt als CDU/CSU-Fraktion nicht in unserer Hand, den Prozess zu beschleunigen, da wir keinen Einfluss auf Abstimmungen zwischen den Ressorts der aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bestehenden Bundesregierung haben und auch nicht konkret über den aktuellen Sachstand informiert werden
Die Streichung des Sonderzahlung „Weihnachtsgeld“ war ein damals notwendiger und solidarischer Konsolidierungsbeitrag der Beamtinnen und Beamten - neben den Konsolidierungsbeiträgen, die die gesamte Bevölkerung und auch die Kommunen getragen haben.