Der Beschluss zur Anpassung erfolgte im Dezember 2019.
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Im ursprünglichen Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems war vorgesehen, den Waffenbehörden eine neue Kompetenz zum Betreten und zur Durchsuchung von Wohnungen bei Zweifeln an Zuverlässigkeit und Eignung in § 45 Abs. 6 WaffG zu verschaffen, wenn eine Gefährdung besonders bedeutender Rechtsgüter besteht.

Dieses Gespräch verlief meines Erachtens trotz der vorgetragenen Kritik in einer konstruktiven Atmosphäre. Nun werden noch einige kleinere Anpassungen bis zum Kabinettbeschluss geprüft.
Neben der Ortsflexibilität ermöglicht die Gleitzeit in vielen Bereichen der Bundesverwaltung eine freiere Arbeitszeiteinteilung
Mit der am 1. April 2024 in Kraft getretenen Reform des Disziplinarrechts des Bundes können Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden.