
Dennoch sollten wir bei den fallenden Infektionszahlen und weitreichenden Lockerungen in den anderen Bereichen auch die Regelungen an den Schulen neu diskutieren
Dennoch sollten wir bei den fallenden Infektionszahlen und weitreichenden Lockerungen in den anderen Bereichen auch die Regelungen an den Schulen neu diskutieren
Die Ausnahme für Bundestagsabgeordnete wurde aufgehoben. Das ist richtig so.
Die Basisschutzmaßnahmen werden nun nicht mehr unmittelbar in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, sondern durch die Betriebe als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in betrieblichen Hygienekonzepten festgelegt.
Wir streben eine befristete Verlängerung der Kinderkrankengeld-Regelung in § 45 Abs. 2a SGB V über den 19. März hinaus an.
Maßnahmen, für die sich unsere Fraktion stark macht, sind außerdem die Umsetzung der vergüteten Freistellung für den oder die PartnerIn nach der Geburt, die Verlängerung des elternzeitbedingten Kündigungsschutzes oder die Verlängerung der Partnermonate beim Basis-Elterngeld.