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Die gute Nachricht: Kleine Anlagenbetreiber*innen bis 10 kWp sind künftig nicht mehr verpflichtet, Einkünfte einkommens- und gewerbesteuerlich geltend zu machen.
In der Tat haben wir im "Sommerpaket" etliche Reformen rund um den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien beschlossen, die in den nächsten Wochen und Monaten in Kraft treten werden. Dazu zählt als Herzstück auch eine Novelle des EEG, die etliche Vorteile für private Solaranleger mit sich bringt.
Die überfällige Anpassung der Zubaukorridore und konstantere Einspeisevergütungen bieten langfristige Planungssicherheit für private Anlagenbesitzer*innen.
Die neuen Vergütungsregelungen gelten nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt, ab dem das Gesetz im Bundesgesetzesblatt verkündet wurde.