Antwort 13.09.2022 von Philip Siebold FREIE WÄHLER
Ja, weil so Patienten geschützt werden konnten und eine Schutzimpfung keine unverhältnismäßige Belastung darstellt.
Ja, weil so Patienten geschützt werden konnten und eine Schutzimpfung keine unverhältnismäßige Belastung darstellt.
Die Leistungen im Rahmen der sog. Nachbarschaftshilfen der Pflegeversicherung werden pro Stunde mit einem Geldbetrag i.H.v. bis zu 8 € entgolten und sind daher vor längerer Zeit nicht als Ehrenamt bewertet worden.
Klar ist: Wer gute Pflege will, muss auch gute Löhne zahlen.
Uns als SPD-Bundestagsfraktion ist es ein zentrales Anliegen gewesen eine Doppelbesteuerung zu verhindern um zusätzliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.