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Genau wie meine Partei möchte ich auch weiterhin die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Vordergrund stellen, daher begrüße ich die richtungsweisenden Beschlüsse auf unserem Bundesparteitag im Dezember.
Jedes EU-Land regelt das Aufenthaltsrecht und die Arbeitserlaubnis nach eigenen Vorschriften. Nationale Aufenthaltstitel wie ein Aufenthalt nach § 23a Aufenthaltsgesetz ermöglichen daher nicht automatisch den Zugang zum Arbeitsmarkt eines anderen EU-Staates.
Die Regelung ist verfassungskonform ausgestaltet und trägt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung
Im kürzlich beschlossenen Haushalt haben wir 150 Millionen Euro zur Finanzierung des Kinderkrankengeldes zur Verfügung gestellt.