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Sie als Pflegeeltern profitieren von mehreren Entlastungsmaßnahmen im Energiekostenbereich, die eine breite Gruppe von Bürger*innen erreichen, darunter dem 49-Euro-Ticket, mit dem Millionen Menschen bald stark vergünstigt und vereinfacht Bus und Bahn nutzen können; den Gas- und Strompreisbremsen, die allen Bürger*innen und Unternehmen eine sichere und bezahlbare Energieversorgung garantieren; der Übernahme der Abschlagszahlung für Gas- und Fernwärmekunden im Dezember.
Die Gaspreisbremse soll nicht für Flüssiggas gelten und wir als CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag kritisieren die fehlenden Entlastungsmaßnahmen scharf.
In dem dritten Entlastungspaket der Bundesregierung wurde auch eine Strompreisbremse beschlossen, welche ab Januar gelten soll. Sie soll genauso wie die Gaspreisbremse konzipiert sein, das bedeutet, dass 80 Prozent des Stromverbrauches aus dem Vorjahr auf 40 Cent gedeckelt werden