Antwort 29.02.2024 von Anna Kassautzki SPD
Für mich ist die Mitgliedschaft in der SPD keine Voraussetzung in der Stellenbesetzung und sollte es auch an anderer Stelle nicht sein.
Für mich ist die Mitgliedschaft in der SPD keine Voraussetzung in der Stellenbesetzung und sollte es auch an anderer Stelle nicht sein.
Am Ende muss jeder Abgeordnete selbst entscheiden, ob er die Meinung eines Verbandes für richtig hält oder nicht.
Am 1. Januar ist das Lobbyregister in Kraft getreten, seit Jahren hat sich die grüne Bundestagsfraktion für ein gesetzliches Lobbyregister mit legislativem Fußabdruck und für mehr Nachvollziehbarkeit und Transparenz in der Interessensvertretung eingesetzt.