Antwort 03.09.2025 von Ellen Demuth CDU
Diese Frage steht derzeit nicht zur Abstimmung im Deutschen Bundestag, sodass eine konkrete Bewertung nur schwer möglich ist.
Diese Frage steht derzeit nicht zur Abstimmung im Deutschen Bundestag, sodass eine konkrete Bewertung nur schwer möglich ist.
welche Gefahren aus politisch motivierten Straftaten bekannt sind, habe ich kürzlich bei der Vorstellung der Statistik zur politisch motivierte Kriminalität (PMK) erläutert und dabei klar gestellt: Wir müssen allen verfassungsfeindlichen Bestrebungen und jedweder Gewalt entgegentreten.
Bis zu einer evtl. positiven Bewertung sehe ich ein Verbotsverfahren daher sehr skeptisch.
Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD in ihrem Gutachten als rechtsextremistisch ein. Ich gehe davon aus, dass das BfV vor der vorgenommenen Einstufung das rechtliche Fundament hierfür umfassend und genau geprüft hat.