(...) Der von Ihnen zitierte Beschluss des Deutschen Bundestages enthält eine Aufforderung an die Bundesregierung, weiterhin für allgemeine und weltweite Abrüstung insbesondere bei Atomwaffen einzutreten. Dies ist schon insofern folgerichtig, als Vereinbarungen zur Abrüstung nur international oder supranational getroffen werden können und hierfür die Verhandlungszuständigkeit ausschließlich bei der Bundesregierung liegt. (...)
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(...) Das macht Außenminister Frank-Walter Steinmeier stets deutlich: „Eine Welt ohne Atomwaffen ist mehr als eine Vision. Sie ist eine Notwendigkeit.“ Wir als SPD-Bundestagsfraktion unterstützen Gespräche und Konferenzen zu humanitären Folgen von Atomwaffeneinsätzen und setzen uns dafür ein, dass sich auch die Atomwaffenstaaten daran beteiligen Die substrategischen Atomwaffen in Europa haben keine sicherheitspolitische Funktion. Wir setzen uns daher für deren Abzug ein. (...)
(...) Wenn Sie von der „Möglichkeit der Investorenklage“ reden, dann meinen Sie sicherlich die privaten Schiedsgerichte. Auch ich stehe den Investitionsschutzregeln kritisch gegenüber. Dass Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen verankert werden, ist allerdings eine übliche Praxis und durchaus sinnvoll. (...)
Sehr geehrter Herr Bergmann,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung auf mein Antwortschreiben!
Ich habe mir Ihre Argumente angesehen und werde sie an die zuständigen Fachpolitiker aus meiner Fraktion weitergeben.
Freundliche Grüße
(...) CETA ist nach Auffassung Deutschlands und aller anderen EU-Mitgliedstaaten ein sogenanntes gemischtes Abkommen, d.h. (...) Daher bedarf es einer Ratifikation von CETA durch die EU (Europäisches Parlament und Rat) sowie durch die 28 Mitgliedstaaten. (...)
(...) Falls die EU-Kommission dem Rat vorschlagen wird, CETA vorläufig anzuwenden, wäre dies kein Novum. Die vorläufige Anwendung völkerrechtlicher Verträge der EU ist im EU-Verfassungsrecht vorgesehen und entspricht der üblichen, langjährigen Praxis bei EU-Freihandelsabkommen. (...)