Es gibt für die Bundesregierung keinerlei Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit und Arbeitsweise der britischen Justiz. Julian Assange erhält nach Ansicht der Bundesregierung ein faires Verhalten. Die Einhaltung der Menschenrechte und internationaler Rechtsstaatsprinzipien wird von den britischen Behörden gewährleistet ist.
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(...) Dazu gehört natürlich auch ausreichend Zeit zur Vorbereitung einer Verteidigung für den Angeklagten und seine Vertreterinnen und Vertreter. Das Westminster Magistrates‘ Court muss sich das hohe Risiko potentieller Menschenrechtsverletzungen im Falle einer Auslieferung Assanges in die USA bewusst machen. Strafprozesse gegen Whistleblower in den USA haben gezeigt, wie Presse- und Meinungsfreiheit nationalen Sicherheitsinteressen untergeordnet werden können. (...)
(...) Sehr geehrter Herr Matscheroth, ich teile Ihre Sorgen hinsichtlich der gesundheitlichen Situation, sowie den Umständen der Inhaftierung von Julian Assange. (...)
(...) Prinzipiell verlassen wir uns darauf, dass andere europäische Länder ähnlich hohe rechtsstaatliche Standards haben wie wir. (...)
(...) Egal, wie man zu Julian Assanges Person und Wikileaks steht, seine medizinische Versorgung während des Prozesses muss gewährleistet sein und Maßnahmen zum Schutz seiner Gesundheit müssen getroffen werden. Dazu ist Großbritannien nach dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung verpflichtet. (...)