Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein FAQ zu den Strompreisbremsen geschrieben, in welchem auch die Frage „Ich habe einen zeitvariablen Tarif, z.B. für eine Nachtspeicherheizung. Wie wird der zeitvariable Tarif berücksichtigt?" behandelt wird. Gerne möchte ich Ihnen im Nachfolgende die Antwort hierzu wiedergeben:
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 16.12.2022 von Matthias Miersch SPD
Antwort 21.12.2022 von Alena Fink-Trauschel FDP
Insgesamt sehen wir Freie Demokraten jedoch das generelle Problem einer Strommangellage, gegen die auf Dauer nur die physikalische Produktion von Strom hilft. Daher liegt unser Fokus darauf, alle verfügbaren Formen der Energieproduktion zu nutzen.
Antwort ausstehend von Andreas Jung CDU
Antwort 08.02.2023 von Axel Echeverria SPD
Immerhin sollte sich die Strompreisbremse auch auf die Heizkosten mit einer Nachtspeicherheizung auswirken.
Antwort ausstehend von Janosch Dahmen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 18.07.2023 von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.