Frage von I. K. • 08.12.2022

Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen sollen zum 1. Januar 2023 durch die Strompreisbremse entlastet werden.
Investition in Erneuerbare Energien sind ein wichtiger Schritt aus der Energiekrise. I
Der Stromverbrauch von Wärmepumpen wird bei der Ermittlung des Basiskontingents, für das die Strompreisbremse gilt, gesondert einberechnet.
Ich bin in jedem Fall der Auffassung, dass für die Nutzer und Nutzerinnen von Nachtspeicherheizungen schnell Sonderregelungen beschlossen werden müssen, da in der Tat die Strompreisbremse hier nicht greift.