Antwort 06.01.2009 von Sevim Dağdelen BSW
Sehr geehrter Herr Koch,
Sehr geehrter Herr Koch,
(...) in den Debatten um Menschenrechte, Verhinderung und Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen darf es nicht zu Vergleichen kommen, die Verbrechen und Missstände in unterschiedlichen Ländern gegeneinander aufrechnen. Sonst wäre die Menschenrechtsdebatte ein Feld von Beliebigkeiten und Unverbindlichkeiten. Jede Menschenrechtsverletzung ist eine zu viel. (...)
(...) das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 07.12.2001 die Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern für verfassungsgemäß erklärt. Weder die Bundesregierung noch die sie tragenden Koalitionsparteien stellen die gesetzlich geregelte Mitgliedschaft aller Unternehmen in den Kammern in Frage. (...)