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Importiertes Getreide aus der Ukraine wird im Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung risikoorientiert auf gesundheitsschädliche Belastungen untersucht

diese Frage kann ich Ihnen nicht verbindlich beantworten.

Völlig klar ist: Ein Elternteil, das Gewalt gegen sein Kind ausübt, kann für dieses Kind nicht die Verantwortung bekommen. Auch Partnerschaftsgewalt muss in Sorge- und Umgangsverfahren berücksichtigt werden. Im Umgang mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft dulden wir keinerlei frauenverachtende oder demokratiefeindliche Äußerungen. Solche Leute stoßen bei uns niemals auf offene Ohren.

Die meisten Eltern wollen ihre Kinder auch nach der Trennung gemeinschaftlich betreuen. Das ist im Interesse des Kindes – zumindest in den allermeisten Fällen.

Die Kosten für das Nestmodell tragen die Eltern. Einen Anspruch auf Finanzierung über Sozialleistungen wird es nicht geben.