Antwort 26.11.2007 von Sigmar Gabriel SPD
Sehr geehrter Herr Dismer,
Sehr geehrter Herr Dismer,
Sehr geehrter Herr Becker,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 24. November 2007.
(...) Sollte einem Antragsteller bzw. eine Antragstellerin durch das verzögerte Bearbeiten des Antrages ein Schaden entstanden sein, kann er unter Umständen schon nach heutigem Recht Schadensersatz gegenüber dem Träger geltend machen. Zudem kann der Antragsteller bzw. (...)
Sehr geehrter Herr Grabner,
ihre E-Mail vom 24. November 2007 möchte ich gerne beantworten, wenn Sie mir bitte ihre private Anschrift per Mail unter max.straubinger@bundestag.de zuleiten.