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Frage von Klaus-Werner R. •

Frage an Kurt Bodewig von Klaus-Werner R. bezüglich Recht

Warum wurde bisher die EU-Richtlinie 2005/29/EG zum Schutze der Verbraucher gegen unlautren Wettbewerb im Internet, oder Krass gesagt, gegen Internetabzocker nicht umgesetzt?

U.A.wende ich jeden Tag ein paar Stunden auf, um Reingelegten aus der Abbofalle zu helfen.

Siehe WWW.Netwelt.de Forum Vermeintliche Gratisdienste - Abofallen-

Man sollte doch den Abzockern endlich diese Richtlinie als Gesetz in den ewig geldgierigen Rachen stopfen.

Grüsse

Klaus

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Rennwanz,

nachdem mit der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), welches auch dem Schutz der Verbraucher dient, im Jahr 2004 bereits weite Teile der sich damals abzeichnenden und ein Jahr später förmlich verabschiedeten Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in das deutsche Lauterkeitsrecht übernommen worden waren, hat sich die Feststellung des danach noch verbliebenen restlichen Umsetzungsbedarfs aufwändiger gestaltet als erwartet. Hinzu kam eine stark erhöhte Arbeitsbelastung im Bundesministerium der Justiz wegen der zusätzlichen vorrangigen Aufgaben aufgrund der deutschen EU-Präsidentschaft im Jahr 2007.

Ein Referentenentwurf zur Umsetzung der Richtlinie wurde im Juli 2007 vorgelegt. Hierzu haben das Bundesministerium für Technologie, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 15 Landesjustizverwaltungen, der Präsident des Bundesgerichtshofs sowie zahlreiche Verbände teilweise sehr umfangreiche Stellungnahmen abgegeben, die zur Zeit ausgewertet werden.

Eine Entscheidung des Bundeskabinetts ist für Februar 2008 geplant. Die Umsetzung der Richtlinie wird voraussichtlich im Juli 2008 abgeschlossen.

Der verbliebene restliche Umsetzungsbedarf betrifft insbesondere ergänzende Klarstellungen. Um welche konkrete Richtlinienvorschrift es Ihnen geht, kann ich anhand Ihres allgemeinen Hinweises leider nicht feststellen. Wie vom Europäischen Gerichtshof entschieden wurde, kann jedoch in Fällen in denen eine aktuelle nationale Verordnung die Vorgaben einer EU-Richtlinie noch nicht erfüllt, diese Richtlinie auch direkt greifen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Kurt Bodewig