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Die Gewährung von Kurzarbeitergeld als Versicherungsleistung bei unvermeidbaren Arbeitsausfällen steht nicht im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens.
Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz verfolgen wir den Grundgedanken: so viel lockern wie möglich, aber schnell reagieren können, wenn nötig.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Inzidenzen wäre aus meiner Sicht eine Verlängerung bestehender Maßnahmen geboten.
Innerhalb der Koalition konnten wir uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf lediglich auf ein Mindestmaß an Basismaßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen verständigen.
Wer infiziert ist und wer nicht, lässt sich ja nicht zweifelsfrei feststellen. Geimpfte geben die Infektion aber auf jeden Fall weniger häufig weiter.