
(...) Grundsätzlich sollte der Flugverkehr diskriminierungsfrei sein. (...)
(...) Grundsätzlich sollte der Flugverkehr diskriminierungsfrei sein. (...)
(...) Eine Fluggesellschaft darf also niemanden diskriminieren, weil er oder sie eine bestimmte Staatsangehörigkeit besitzt. Die Bundesregierung und hier ganz konkret der Bundesverkehrsminister hat die Möglichkeit, einer Fluggesellschaft die Start- und Landerechte zu entziehen, wenn sie sich diskriminierend verhält. Genau genommen steht die Bundesregierung sogar in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass in Deutschland geltendes Recht eingehalten wird. (...)
Bitte haben Sie Verständnis, dass Herr Maas als geschäftsführender Bundesjustizminister grundsätzlich keine Urteile von Gerichten kommentieren oder erläutern kann. Gerichte agieren in unserem Rechtssystem unabhängig.
(...) Ich schließe mich Ihrem Wunsch nach genereller Einhaltung der WHO- Werte an. (...)
(...) Dies ist sicherlich wünschenswert, doch der Vergleich hinkt hier! Basel-Stadt hat tagsüber mit ganz anderen Belastungen zu kämpfen und man hat sicherlich nicht ohne Grund für diese Zeitvariante entschieden! (...)
(...) Das von Ihnen angesprochene Urteil bezieht sich jedoch nicht auf eine konkrete Lärm-Grenze die rechtswirksam erzwungen wurde, sondern bestätigte lediglich die Auffassung Deutschlands und der EU-Kommission wonach ein Land (hier Deutschland) einseitig Bestimmungen erlassen kann, um den Flugverkehr zu bestimmten Zeiten zu begrenzen. Das Urteil stellt jedoch in keinster Weise einen einklagbaren Rechtsanspruch auf bestimmte Lärmwerte dar. Grundsätzlich ist der internationale Flugverkehr durch Völkerrecht geregelt und besagt, dass Flugzeuge den Luftraum anderer Staaten durchfliegen dürfen. (...)