Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Thorsten Frei
Antwort 19.12.2024 von Thorsten Frei CDU

die Frage kann pauschal nicht beantwortet werden. Wenn es sich um regelmäßige, gleich hohe Aufwendungen handelt, wäre ein Vorgehen wie bei der Lohnsteuer möglich.

Portrait von Hermann Gröhe
Antwort ausstehend von Hermann Gröhe CDU
Portrait von Hubertus Heil
Antwort 19.03.2025 von Hubertus Heil SPD

Zeiten der Arbeitslosigkeit gelten unabhängig vom Grund, der zum Bezug von Arbeitslosengeld geführt hat, nicht als Grundrentenzeiten, weil mit der Grundrente insbesondere die langjährig verpflichtende Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung aus unterdurchschnittlichem Einkommen anerkannt werden soll