(...) Der Vertrag von Lissabon weist der EU außerdem keine neuen Zuständigkeiten im Bereich der Verteidigungspolitik zu, was ausdrücklich in einer Erklärung zum Vertrag betont wird. Die Kompetenz im Verteidigungsbereich bleibt also bei den Mitgliedstaaten. Für Deutschland bedeutet dies, dass der Parlamentsvorbehalt des Bundestages bei Entscheidungen über Auslandseinsätze der Bundeswehr nicht angetastet ist. (...)
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(...) 3,5 Milliarden Euro des Bundesbankgewinns fließen dabei regelmäßig in den Bundeshaushalt, der darüber hinausgehende Betrag geht an den Erblastentilgungsfonds. (...) Der Erblastentilgungsfonds wurde durch das Föderale Konsolidierungsprogramm geschaffen und fasst die wesentlichen Elemente der finanziellen Erblasten der ehemaligen DDR zusammen, verzinst und tilgt sie. (...)
(...) Wir sollten nicht vergessen: Auslandseinsätze werden nach wie vor vom Deutschen Bundestag entschieden. (...)
(...) Ich habe der Ratifizierung des Vertrages von Lissabon zugestimmt, da die EU dringend Reformen braucht, die den Grundrechtsschutz stärken, für effiziente Institutionen und transparente Verfahren sorgen und die demokratische Legitimation der EU erhöhen. Mit dem Vertrag von Lissabon, der die wesentlichen Reformen des Verfassungsvertrages enthält, werden unsere politischen Kernforderungen erfüllt, konkret sind dies: die Grundrechtecharta wird rechtsverbindlich, das Europäische Parlament erhält mehr Rechte, mehr europäische Außenpolitik wird möglich (auch wenn der EU-Außenminister nicht mehr so heißen darf) und der Rat stimmt häufiger per Mehrheit ab, statt die EU durch Einstimmigkeit zu blockieren. Mit dem Vertrag von Lissabon kann die seit sieben Jahren währende Hängepartie zur Reform der EU endlich beendet werden. (...)
(...) Jeder Mitgliedstaat entscheidet eigenständig über den Einsatz militärischer Mittel im eigenen Land und in anderen Mitgliedstaaten sowie über die Wahl der Mittel. Aus der Solidaritätsklausel ergibt sich keine vertragliche Verpflichtung eines Mitgliedstaates zum Einsatz militärischer Mittel. Grundsätzlich kann die EU nur auf militärische Mittel zugreifen, die ihr die Mitgliedstaaten bereitstellen. (...)
(...) Ich halte diese willkürliche Änderung der Rentenformel für falsch. (...) Die von Minister Scholz vorgesehene außerplanmäßige Rentenerhöhung verursacht nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen bis Ende 2009 zusätzliche Kosten von etwa 1,95 Milliarden €. (...)