(...) Fortan gilt: Werden von der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen eines Bonusprogramms zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens (nach § 65a SGB V) Kosten für Gesundheitsmaßnahmen erstattet, die nicht im regulären Versicherungsumfang enthalten und damit von den Versicherten vorab privat finanziert worden sind, handelt es sich bei dieser Kostenerstattung um eine Leistung der Krankenkasse und nicht um eine Beitragsrückerstattung. Die als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge sind daher nicht um den Betrag der Kostenerstattung zu mindern. (...)
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(...) Dabei ging es um Bonusprogramme der gesetzlichen Krankenkassen. Viele Krankenkassen belohnen ihre Mitglieder mit einer Bonuszahlung, wenn Sie sich gesundheitsbewusst verhalten oder bestimmte kostenfreie Gesundheitsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Das Finanzamt sah in diesem Zuschuss der Krankenkassen eine Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen und minderte entsprechend die abziehbaren Sonderausgaben. (...)
(...) Wahlperiode mit der Untersuchung von Gestaltungsmodellen der Cum/Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen um den Dividendenstichtag beauftragt, die auf eine mehrfache Erstattung beziehungsweise Anrechnung von Kapitalertragsteuer gerichtet waren, obwohl die Steuer nur einmal bezahlt wurde. Insbesondere sollen die Ursachen der Entstehung dieser Cum/Ex-Geschäfte und ihre Entwicklung untersucht und geklärt werden, ob und wenn ja, wann - rechtzeitig - geeignete Gegenmaßnahmen von Stellen des Bundes ergriffen wurden, ob diese ausreichten und wer gegebenenfalls jeweils die Verantwortung in diesem Zusammenhang trug. (...)
(...) herzlichen Dank für Ihre Fragen und es freut mich sehr, wie intensiv Sie sich mit der Thematik befassen. Mir stoßen die Missstände in der Finanzverwaltung und die Untätigkeit der politisch Verantwortlichen genauso auf wie Ihnen. Insbesondere die unreflektierte Nähe zwischen Banken und Ministerium hat uns Steuerzahler wohl viele Milliarden gekostet. (...)
(...) Sein Gehalt bekam er in dieser Zeit von den Verbänden, wie er dem Ausschuss in seiner Vernehmung darlegte. Schon allein dieser Umstand zeigt für mich, wie eng verstrickt Finanzverwaltung und Bankenlobby in diesem Fall waren. Aus den Akten des Untersuchungsausschusses geht außerdem hervor, dass Herr Ramackers noch im Jahr 2011 Unterlagen von seinem privaten E-Mail-Account an Vertreter von Bankenverbänden sandte. (...)