
Wir Freie Demokraten werden in der Koalition weiter auf die Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung drängen. Nähere Zusagen kann ich dazu jedoch nicht machen, solange hierzu keine Einigkeit in der Koalition herrscht.
Wir Freie Demokraten werden in der Koalition weiter auf die Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung drängen. Nähere Zusagen kann ich dazu jedoch nicht machen, solange hierzu keine Einigkeit in der Koalition herrscht.
Vor diesem Hintergrund und der Tatsache, dass der von Ihnen erwähnte Unions-Antrag – neben der Änderung der Verlustverrechnung – eine Reihe weiterer Punkte beinhaltete, die in dieser Form nicht zustimmungsfähig waren (etwa die Absenkung von Zustimmungspflichten bei SPACs und Mehrstimmrechten), haben wir den besagten Änderungsantrag abgelehnt.
Die Verlustverrechnung ist weiter möglich, aber sie wird zeitlich gestreckt. Diese Regelung halten wir für verfassungsgemäß.
Eine Aufhebung bestimmter Gesetze im Vorhinein einer Entscheidung eines Gerichtes, das erst einmal angerufen werden müsste, halte ich für nicht sinnvoll.
Ich beteilige mich nicht länger am Portal abgeordnetenwatch.de. Um Ihre Frage dennoch zu beantworten, bitte ich um Mitteilung Ihrer E-Mail-Adresse an antje.tillmann@bundestag.de.
Kleinanleger werden durch die Begrenzung auf 20.000 Euro berücksichtigt und größere Verluste müssen über einen längeren Zeitraum verrechnet werden.