
Die Verlustverrechnung ist weiter möglich, aber sie wird zeitlich gestreckt. Diese Regelung halten wir für verfassungsgemäß.
Die Verlustverrechnung ist weiter möglich, aber sie wird zeitlich gestreckt. Diese Regelung halten wir für verfassungsgemäß.
Eine Aufhebung bestimmter Gesetze im Vorhinein einer Entscheidung eines Gerichtes, das erst einmal angerufen werden müsste, halte ich für nicht sinnvoll.
Ich beteilige mich nicht länger am Portal abgeordnetenwatch.de. Um Ihre Frage dennoch zu beantworten, bitte ich um Mitteilung Ihrer E-Mail-Adresse an antje.tillmann@bundestag.de.
Kleinanleger werden durch die Begrenzung auf 20.000 Euro berücksichtigt und größere Verluste müssen über einen längeren Zeitraum verrechnet werden.
Wir in der FDP-Bundestagsfraktion haben uns schon damals gegen diese Regelung ausgesprochen und mehrmals ihre Abschaffung gefordert.
Wir gehen davon aus, dass die Regelung verfassungswidrig ist und haben seither stets darauf gedrängt, sie wieder zu streichen.