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Derzeit wird die neue Förderrichtlinie vorbereitet. Da das Förderkonzept das Regel-Ausnahmeverhältnis des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) spiegelt und sich auch sonst weitere Änderungen aus dem parlamentarischen Verfahren zum GEG ergeben können, ist dieses Verfahren abzuwarten.
Ich bin mir sicher, meine Kollegen in Berlin können Ihnen weiterhelfen.
Am 31. März 2023 wurde eine Änderung der Energiepreisbremsen im Deutschen Bundestag beschlossen. Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dem Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zugestimmt, denn die Notwendigkeit Bürgerinnen und Bürger, die mit Strom heizen zu entlasten unterstützen wir uneingeschränkt
Trotzdem helfen die Preisbremsen dabei, einen Teil der höheren Kosten abzufedern und unterstützen die Bürger*innen, damit sie gut durch diesen und nächsten Winter kommen.