
Dass mit dem Koalitionsbruch das Vorhaben nun gänzlich gescheitert ist, ist politisch nicht hinnehmbar und verantwortungslos.
Dass mit dem Koalitionsbruch das Vorhaben nun gänzlich gescheitert ist, ist politisch nicht hinnehmbar und verantwortungslos.
Ein partnerschaftliches Betreuungsmodell stärkt die gleichberechtigte Teilhabe beider Elternteile am Leben des Kindes. Das fördert die emotionale Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen und ist in vielen Fällen im Sinne des Kindeswohls. Deshalb wollen wir beidseitige Betreuungsmodelle auch stärker im Unterhaltsrecht berücksichtigen.
Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz haben wir die Situation für unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder von Hilfebedürftigen in der Sozialhilfe, aber auch in der Eingliederungshilfe und dem Sozialen Entschädigungsrecht allerdings bereits wesentlich verbessert. Verdienen die betroffenen Unterhaltsverpflichteten im Jahr bis zu 100.000 Euro, sind sie nicht mehr zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.
Der Referentenentwurf seitens des BMFSFJ liegt seit März 2023 vor. Die grüne Bundestagsfraktion setzt sich für den Start der Familienstartzeit ein.
Mit der Reform des Unterhaltsrecht wollen wir die partnerschaftliche Betreuung von Kindern fördern und die Betreuungsleistungen beider Eltern angemessen berücksichtigen
Wir setzen uns dafür ein, dass nach einer Trennung beide Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung für ihr Kind tragen.