
Die Nationalität von Straftätern sollte nicht öffentlich genannt werden, wenn es hierfür kein begründetes öffentliches Interesse gibt.
Die Nationalität von Straftätern sollte nicht öffentlich genannt werden, wenn es hierfür kein begründetes öffentliches Interesse gibt.
Ich halte das Anliegen der Einführung eines Bachelor of Law für sehr berechtigt. Mir geht es dabei vorrangig um eine Perspektive für die jeweiligen Studierenden
Wir sprechen gegenwärtig mit Beteiligten aus Wissenschaft und Justiz und prüfen die Vor – und Nachteile sorgfältig
Leider liegt dies nicht in meinem Zuständigkeitsbereich
Die Vergabe eines „Bachelor of Laws“ ist in Bayern durchaus möglich. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass die Universitäten entsprechende Bachelorstudiengänge konzipieren und einrichten.
Zunächst sei darauf hingewiesen, dass die Vergabe eines „Bachelor of Laws“ in Bayern durchaus möglich ist.