Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Petra Pau
Antwort 25.01.2022 von Petra Pau Die Linke

Indes muss andererseits, heute wohl vor allem in Hinblick auf die Diskussion um die Einführung einer Impfpflicht gegen Covid-19, auch immer betont werden, dass dieses Recht nicht schrankenlos gewährleistet wird, sondern dass gleich der übernächste Satz des Artikels 2 Absatz 2 GG besagt: "in diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes" eingegriffen werden.

Portrait von Christian Lindner
Antwort 03.06.2022 von Christian Lindner FDP

Leider liegt Ihre Anfrage nicht in der Ressortzuständigkeit von Bundesfinanzminister Christian Lindner.

Portrait von Josephine Ortleb
Antwort 22.12.2021 von Josephine Ortleb SPD

Dagegen sind jedoch Lebensbereiche ausgenommen, die unmittelbar den Grundbedürfnissen dienen, also z.B. der Gang zum Lebensmittelgeschäft, wofür es keinen Schnelltest bedarf. Damit haben die Bürger:innen freie Entscheidungsmöglichkeiten.

Portrait von Renata Alt
Antwort 07.03.2022 von Renata Alt FDP

Selbstverständlich sind Teststationen dazu verpflichtet, entsprechende Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten, um das Risiko von Ansteckungen an Teststationen zu verhindern.

Foto Dr. Kirsten Kappert-Gonther, MdB
Antwort 22.11.2021 von Kirsten Kappert-Gonther BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Um die Ausbreitung von gefährlichen Krankheiten wie COVID-19 zu verhindern, darf der Staat Grundrechte beschränken. All das zu dem Zweck, die Ausbreitung einer Krankheit zu verhindern und damit das Recht bisher nicht infizierter Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, GG).