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Inwiefern eine Differenzierung bei der Beitragsbemessung von gesetzlich versicherten Solo-Selbständigen und Arbeitnehmern gerechtfertigt ist, muss im Zuge der von SPD, Grünen und FDP vereinbarten gesetzlichen Anpassung bei der Beitragsbemessung Selbständiger geprüft werden.
mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz – noch unter der Vorgängerregierung – wurden freiwillig versicherte hauptberuflich Selbstständige mit den übrigen freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung in Bezug auf ihre Mindestbeiträge gleichgestellt.
Die große Mehrheit der Erwerbstätigen wurde so durch die Energiepauschale mit dem September-Lohn entlastet, ohne selbst aktiv werden zu müssen.
derzeit ist mir eine geplante Anpassung der Kleinunternehmer-Regelung nicht bekannt. Ich habe allerdings Ihre Anregung aufgenommen und an meine zuständigen Fachkolleg*innen weitergegeben.