
Martin Schirdewan Die Linke
Antwort ausstehend von Beihilfen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Das Memory of Unterstanding MOU steht jetzt im Transparenzportal.
Es ist somit aufgrund einschlägiger rechtlicher Regelungen nicht zulässig, die wettbewerbsrelevanten Angaben zu veröffentlichen.
Die Informationen zur strategischen Partnerschaft werden im Rahmen des rechtlich Möglichen veröffentlicht.
Nach meinen Informationen hat der Senat nicht vor, die Beihilfekontrolle einzuschalten. Aber ich werde das Thema gern in der Bürgerschaftsdiskussion aufnehmen.