Antwort 31.07.2016 von Sabine Gollombeck AfD
Sehr geehrter Herr B.,
grundsätzlich stellen Brandanschläge und Brandstiftungen einen schweren Straftatbestand dar, der, egal aus welchen Gründen er begangen wurde, in jedem Falle zu verurteilen ist.
Sehr geehrter Herr B.,
grundsätzlich stellen Brandanschläge und Brandstiftungen einen schweren Straftatbestand dar, der, egal aus welchen Gründen er begangen wurde, in jedem Falle zu verurteilen ist.