Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Betroffen ist hiervon alleine das aktive Wahlrecht. Dies entspricht auch den Wertungen des Grundgesetzes, das zwischen dem aktiven und passiven Wahlrecht ausdrücklich unterscheidet. Anpassungen des passiven Wahlrechts sind derzeit nicht geplant.
Die mögliche Absenkung des Wahlalters unterscheidet sich diametral vom Entzug des Wahlrechts.
Wir wollen das aktive Wahlalter auf 16 Jahre senken. Zunächst für die Wahlen zum Europäischen Parlament, aber perspektivisch auch für die Bundestagswahl.
Wir GRÜNE haben uns immer für die Absenkung des Wahlalters eingesetzt und das in einer umfassenden Landeswahlrechtsreform auch umgesetzt.