Antwort 23.03.2023 von Rolf Mützenich SPD
Es wird durch die Wahlrechtsreform weiterhin eine Erst- und eine Zweitstimme geben
Es wird durch die Wahlrechtsreform weiterhin eine Erst- und eine Zweitstimme geben
Um eine bessere Repräsentanz des Landtagspräsidiums im ganzen Land zu erreichen, ist eine Erweiterung um einen Platz für mich vertretbar.
Warum Gegenteiliges behauptet wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Formal muss die Präsidentin des Niedersächsischen Landtags auch Abgeordnete desselben sein. Dies ergibt sich aus Artikel 18 der Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit §5 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags. Der*die Präsident*in kommt aus der Mitte des Hauses. Insofern ist diese Doppelrolle verfassungsrechtlich geboten und meiner Ansicht nach auch sinnvoll.