(...) Das Vertrauen insbesondere junger Menschen in den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland wird erschüttert. Der Verdacht liegt nahe, dass alles, was links von der SPD steht, überwacht wird.“ Die Erklärung endet mit dem Satz: „Es bleibt bei der Forderung unserer Partei: Alle Geheimdienste gehören abgeschafft!“ Das sehe ich nach wie vor so und meines Erachtens ist jeder Schritt, der uns diesem langfristigen Ziel näher bringt, ein sinnvoller Schritt, so auch, ein möglichst hohes Maß an Transparenz des Wirkens der Geheimdienste herzustellen. Insofern stimme ich Ihnen zu, das Informationsfreiheitsgesetz sollte auch bei personenbezogenen Daten des BfV besser greifen. (...)
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(...) In seiner Entscheidung vom 27. Februar 2008 hat das Bundesverfassungsgericht ( http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080227_1bvr037007.html ) ausdrücklich gefordert, dass eine Ermächtigung zur so genannten Online-Durchsuchung mit geeigneten gesetzlichen Vorkehrungen verbunden werden muss, um die Interessen des Betroffenen verfahrensrechtlich abzusichern. Als insoweit besonders geeignete gesetzliche Vorkehrung sieht das Gericht den Vorbehalt einer richterlichen Anordnung an, da dieser die vorbeugende Kontrolle einer geplanten heimlichen Ermittlungsmaßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz ermögliche. (...)
(...) Zunächst kann derjenige, der durch arglistige Täuschung zur Abgabe einer Willenserklärung bestimmt wurde, diese Erklärung anfechten mit der Folge, dass der Vertrag als von Anfang an nichtig anzusehen ist. Außerdem kann auch ein Schadenersatzanspruch gegen Verkäufer und Vermittler bzw. das Kreditinstitut unter dem Gesichtspunkt der Fehlberatung bestehen. (...)
(...) niedriger Wahlbeteiligungen sind schlecht -- aber nicht den Gewählten vorzuwerfen. Es ist das gute Recht aller Bürger, nicht zur Wahl zu gehen. Dann muss man allerdings mit der Konsequenz leben, dass andere über etwas entscheiden, an dem man selbst nicht mit entscheiden möchte. (...)
Sehr geehrter Herr Kletzenbauer,
Nichtraucherschutz muss auch die rechte Dritter berücksichtigen und angemessen sein, insofern habe ich meinen beiden Antworten vom 09. Juni 2008 und vom 24. Juni 2008 nichts hinzuzufügen.