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Portrait von Marie-Agnes Strack-Zimmermann
Antwort 11.05.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP

die Freien Demokraten unterstützen grundsätzlich die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts.

Hakan Demir
Antwort 16.05.2023 von Hakan Demir SPD

Eine Einschränkung gibt es aber: Wenn das Herkunftsland keine Mehrfachstaatsangehörigkeit zulässt (z.B. in Japan), ist keine Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich - wie beispielsweise der derzeitige Stand in Deutschland. Generell wird Mehrfachstaatsangehörigkeit in Deutschland aber möglich gemacht, wie wir es auch im Koalitionsvertrag vereinbart haben.

Portrait von Stephan Thomae
Antwort 26.06.2023 von Stephan Thomae FDP

Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.

Hakan Demir
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD

Voraussichtlich wird die Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit im Herbst erfolgen

Hakan Demir
Antwort 16.05.2023 von Hakan Demir SPD

Es gilt die Rechtslage bei Entscheidung Ihres Antrags, nicht bei Antragstellung. Wenn sich also zwischen Ihrer Antragstellung und der Entscheidung die Rechtslage ändert, z.B. die doppelte Staatsangehörigkeit zugelassen wird, dann gilt das auch für Sie.

Frage von Ashkan A. • 09.05.2023
Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Portrait von Kaweh Mansoori
Antwort 20.06.2023 von Kaweh Mansoori SPD

Mehrstaatigkeit gilt künftig unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit jemand besitzt