Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Asylberechtigte haben in Deutschland die Möglichkeit mit ihrer Familie vereint zu werden. Der Schutz der Familie ist in diesem Fall gewährleistet. Für subsidiär Schutzberechtigte fordern wir eine solche Regelung nicht.
Die Einstufung als sicheres Herkunftsland soll aber genau dann erfolgen, wenn diese Gefahren nicht drohen und eine Abschiebung ohne unzumutbare Gefährdung möglich ist.
Zu einer geordneten Migrationspolitik gehören zwangsläufig auch Abschiebungen. Wenn diese zumutbar sind, sollten sie auch konsequent durchgeführt werden.