
Tierschutz ist inzwischen als Staatsziel in unserem Grundgesetz verankert (Art. 20a GG) trotzdem zeigt die Bilanz der letzten 20 Jahre wie Sie es zutreffend geschrieben haben, dass noch viel zu tun ist.
Tierschutz ist inzwischen als Staatsziel in unserem Grundgesetz verankert (Art. 20a GG) trotzdem zeigt die Bilanz der letzten 20 Jahre wie Sie es zutreffend geschrieben haben, dass noch viel zu tun ist.
Die Kastenhaltung in der Landwirtschaft wurde aus verschiedenen Gründen praktiziert. Argumente wie der Ferkelschutz oder auch die Vermeidung von Rangkämpfen wird dabei von Befürwortern ins Feld geführt.
Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass Tierschutzmaßnahmen gestärkt und gesetzliche Schlupflöcher geschlossen werden. Ihre Anregungen sind mir dabei wichtig, und ich danke Ihnen für Ihr Engagement.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass am Ende ein Gesetz entsteht, welches sowohl den Schutz der Tiere verbessert als auch für die Betriebe praktikabel ist.
Jeder Mensch entscheidet mit seinem Nahrungsverhalten natürlich auch über den Ressourcenverbrauch und den Tierschutz mit. Insofern kann ich eine mögliche Entscheidung, auf Fleisch zu verzichten oder den Fleischverzehr zumindest sehr bewusst zu reduzieren, sehr gut nachvollziehen.
Seit 2002 hat der Tierschutz Verfassungsrang. Unser grüner Anspruch bleibt: Tierschutz muss gestärkt werden. Zum Wohle von Mensch und Tier.