
(...) Der Deutsche Bundestag nimmt seine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung sehr ernst. Die Ausgabenpolitik der Bundesregierung wird im Rechnungsprüfungsausschuss, einem Unterausschuss des Haushaltsausschusses, nachvollzogen. (...)
(...) Der Deutsche Bundestag nimmt seine Kontrollfunktion gegenüber der Bundesregierung sehr ernst. Die Ausgabenpolitik der Bundesregierung wird im Rechnungsprüfungsausschuss, einem Unterausschuss des Haushaltsausschusses, nachvollzogen. (...)
(...) Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD hat bislang noch kein Ergebnis ihrer Verhandlungen zur Unterhaltsrechtsreform vorgelegt. Deshalb liegt auch kein Gesetzentwurf zu der von Ihnen angesprochen Frage vor. (...)
(...) Hier sind in der Türkei seit Beginn der Beitrittsverhandlungen bereits große Fortschritte erzielt worden. Ein Beitritt der Türkei zur Europäischen Union wird jedoch erst dann möglich sein, wenn die Rechte der Christen und anderer Minderheitenreligionen in der Türkei vollständig gewährleistet sind. Daher kann ich die in Ihrer letzten Frage zum Ausdruck gebrachte Sorge nicht teilen. (...)
(...) Ein weiteres Ziel der Reform ist, die mit der bisher geltenden Rechtslage verbundene Benachteiligung der nichtehelichen Kinder in der Frage des Betreuungsunterhalts abzubauen. Bereits der auf Drängen der Union im Frühjahr 2007 gefundene Kompromiss hatte vorgesehen, die Dauer des Betreuungsunterhalts weitgehend anzupassen. Daher erhalten sowohl geschiedene als auch nicht verheiratete Mütter in Zukunft mindestens drei Jahre lang Unterhalt für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes. (...)
(...) Selbstverständlich aber hat zumindest die in jüngster Zeit nicht veränderte Ökosteuer mit den aktuellen Strompreiserhöhungen nichts zu tun. Auch die Umlagekosten aus dem EEG haben sich zwar gerade in letzter Zeit (für 2008 wird gegenüber 2007 mit einer Verdoppelung gerechnet) weiter erhöht, können aber keinesfalls als Rechtfertigung für die jüngst von großen deutschen Versorgern angekündigten Preissteigerungen herhalten. (...)
(...) Das Sprichwort "zwei Juristen, drei Meinungen" kommt nicht von ungefähr. Deshalb ist nicht jedes Urteil, das in einer höheren Instanz aufgehoben wird, oder das von der Allgemeinheit als ungerecht empfunden wird, ein "Fehlurteil". (...)