Frage von Claus S. • 16.02.2024

Antwort von Dirk Kienscherf SPD • 26.02.2024
Es ist somit aufgrund einschlägiger rechtlicher Regelungen nicht zulässig, die wettbewerbsrelevanten Angaben zu veröffentlichen.
Es ist somit aufgrund einschlägiger rechtlicher Regelungen nicht zulässig, die wettbewerbsrelevanten Angaben zu veröffentlichen.
Das Memory of Unterstanding MOU steht jetzt im Transparenzportal.
Innerhalb der Opposition gibt es keine Zusammenarbeit, sondern jede Fraktion handelt für sich.
Ein gutes Beispiel ist sicherlich meine Sprechstunde. Diese biete ich direkt nach der Wahl im letzten Mai regelmäßig an, weil ich mit den Einwohner*innen ins Gespräch kommen möchte
Trotzdem stehe ich einem Verbotsverfahren kritisch gegenüber. Schon allein die Debatte darüber lenkt vom eigentlichen Problem ab und ein gescheitertes Verfahren könnte mehr Schaden anrichten als nützen.