(...) Die "Armenien-Resolution" sollte auch gar nicht als juristische Anklage gegen die Türkei zu verstehen sein, sondern als Anerkennung der historischen Tragödie. (...)
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(...) Laut § 88 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, haben Entschließungsanträge nur politische Relevanz. Entschließungsanträge entfalten keine Rechtsverbindlichkeit für die Bundesregierung. (...)
(...) Ich sage dazu eines: Der Deutsche Bundestag hat sehr lange über diese Resolution beraten, er hat sie dann fraktionsübergreifend eingebracht und beschlossen. Diese Resolution sagt sehr eindeutig: Der Völkermord an den Armeniern muss auch genau so genannt werden. Und das deutsche Parlament, der Deutsche Bundestag ist nicht ein Beirat oder ein Beratungsgremium für die Bundesregierung, sondern was da beschlossen wird, ist natürlich auch verbindlich. (...)
(...) Ich habe nicht den Anspruch alles zu wissen aber ich möchte alles verstehen und so verstehen, dass ich auch politisch in Ihrer Sache aktiv werden kann. Wenn ich einen Wunsch äußern dürfte, dann bitte ich Sie mich fit in Sachen Zwischengeschlechtlichkeit zu machen. Ich engagieren mich sehr bei den Queer-Sozis und will Ihnen zusagen, dass ich mich auch mit den Quer-Sozis beratschlagen werde um auch hier Partei für zwischengeschlechtliche Menschen zu ergreifen. (...)
(...) Die Frage, ob alternative Fluchtrouten über Polen oder die Schweiz einer intensiveren Kontrolle bedürfen, wird deshalb regelmäßig diskutiert. Mit dem Ausbau von FRONTEX hoffe ich, dass wir baldmöglichst eine handlungsfähige europäische Behörde zum Schutz der Außengrenzen haben werden. Solange allerdings keine verlässliche und lückenlose Kontrolle sichergestellt ist, muss Deutschland die eigenen nationalen Grenzen besonders im Blick haben. (...)
(...) der Deutsche Bundestag hat sehr lange über diese Resolution beraten, er hat sie dann fraktionsübergreifend eingebracht und beschlossen. Diese Resolution sagt sehr eindeutig: Der Völkermord an den Armeniern muss auch genau so genannt werden. Dieser fraktionsübergreifende Resolution ist bindend. (...)