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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 09.06.2023

Hier ist es so, dass auch für Menschen, deren Einbürgerungszusicherung lange genug gültig ist, als dass das Gesetz vor Ablauf der Einbürgerungszusicherung in Kraft tritt, die Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich sein wird

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 08.06.2023

Ein Inkrafttreten Ende 2023 sollte aber realistisch sein.

Frage von Frederico Manuel G. • 02.06.2023
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 05.06.2023

Ich bin der Meinung, dass Menschen wie Sie, die beispielsweise durch Berufstätigkeit und Pflege keine Kapazitäten für einen Integrationskurs haben und die ja sonst alle Voraussetzungen wie Lebenszeit in Deutschland, Lebensunterhalt oder Sprachkenntnisse erfüllen, auch eingebürgert werden können sollten.

Portrait von Omid Nouripour
Antwort von Omid Nouripour
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 02.06.2023

Es ist höchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen.

Portrait von Omid Nouripour
Antwort von Omid Nouripour
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 16.06.2023

Hierbei handelt es sich nicht um eine politische Wertung, sondern um die Anerkennung der Realitäten vor Ort.

Frage von Mohab O. • 29.05.2023
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 12.06.2023

Die 5 Jahre Aufenthaltszeit eines Elternteils müssen bei Geburt des Kindes erfüllt sein, ein nachträgliches Erreichen der 5 Jahre ist nicht möglich.

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