Die Einbürgerung ist sicherlich nicht gesetzwidrig aber höchst zweifelhaft und politisch abzulehnen.
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mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts wollen wir allen Menschen die Einbürgerung (nach 5 bzw. 3 Jahren) erleichtern.
Unser Ziel bleibt weiterhin, die Mehrfachstaatsangehörigkeit noch in diesem Jahr zu ermöglichen.
wir sind mit dem Koalitionsvertrag unserem Ziel, ein zeitgemäßes Staatsangehörigkeitsrecht auf den Weg zu bringen, einen großen Schritt näher.
Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, die bestehende Rechtslage zu ändern. Die zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin nachziehenden Personen sollen den erforderlichen Sprachnachweis auch erst unverzüglich nach ihrer Ankunft erbringen können. Wir sind bemüht, das Gesetzesvorhaben schnellstmöglich umzusetzen. Bis dahin bitten wir Sie noch um etwas Geduld.
Unser Ziel ist, die Mehrfachstaatsangehörigkeit noch in diesem Jahr zu ermöglichen.