Dafür bin ich die falsche Ansprechpartnerin. Bitte wenden Sie sich für Ihre Frage direkt an die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium.
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Das Gesetz der Strompreisbremse für Heizstrom ist am 23.06.2023 in dritter Lesung im Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
Windkraftanlagen sind keine Antwort auf die größten Herausforderungen der Energieversorgung und des Umweltschutzes.
Eine rückwirkende Erhöhung der Fördersätze für PV-Anlagen, wie von Ihnen gewünscht, ist leider nicht möglich. Die EEG-Förderung ist im Grundsatz dafür gedacht, mögliche Wirtschaftlichkeitslücken zu schließen. Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass eine Anlage, die zu einem bestimmten Vergütungssatz errichtet wurde, auch entsprechend wirtschaftlich ist.
Keine Photovoltaik auf dem Hamburger Rathaus wegen Denkmalschutz; im Hamburger Rathaus beziehen wir zu 100% Ökostrom des städtischen Anbieters "Hamburg Energie"