Antwort 22.05.2024 von Stephan Brandner AfD
Darüber berät der Bundesvorstand in diesen Minuten.
Darüber berät der Bundesvorstand in diesen Minuten.
Die AfD lehnt das Selbstbestimmungsgesetz in seiner verabschiedeten Form völlig ab.
Je nach Schwere der psychischen Erkrankungen, aber auch bei anderen besonders schweren Erkrankungen, steht den Betroffenen der Status der "Erwerbsunfähigkeit" ohne Frage zu. Es liegt nicht im Ansinnen der AfD, Personen, die nachweislich arbeitsunfähig sind, in ein Arbeitsverhältnis zu zwängen. Damit ist niemandem geholfen.
Auch unser Grundgesetz bezieht sich auf Gott.
Ich vertraue voll auf die Behörden bestehende Gesetze und deren Einhaltung zu überwachen.