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Nach der aktuellen Rechtslage in Bayern ist ein sogenannter „integrierter Bachelor“, der automatisch ohne eigenständigen Studiengang verliehen wird, nicht vorgesehen. Gleichzeitig besteht bereits heute die Möglichkeit, einen Bachelorabschluss mit rechtswissenschaftlichem Bezug zu erwerben.
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Über das Verbot einer Partei entscheidet in der Bundesrepublik Deutschland das Bundesverfassungsgericht.
Die große Diskrepanz zwischen den deutschen Verteidigungsausgaben und der Kampfkraft der Bundeswehr ist auf die exorbitant höheren Beschaffungskosten zurückzuführen