Antwort 25.08.2005 von Clemens Binninger CDU
Sehr geehrter Herr Deutsch,
Sehr geehrter Herr Deutsch,
Sehr geehrter Herr Müller,
Lieber Herr Dähne,
Sehr geehrter Herr Kuhlmann,
zunächst einmal möchte ich mich für Ihr Interesse an unserem Regierungsprogramm und Ihre in diesem Zusammenhang gestellte Frage zur geplanten Mehrwertsteuererhöhung bedanken.
Sehr geehrter Herr Böttger,
ich darf Sie auf den Eigentumsartikel § 14 (2) Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verweisen. Darin heißt es: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen."