Antwort 12.11.2024 von Marco Buschmann FDP
Bei Reisen ins Herkunftsland, die nicht „nicht sittlich zwingend“ geboten sind, erfolgt die Aberkennung des Schutzstatus
Bei Reisen ins Herkunftsland, die nicht „nicht sittlich zwingend“ geboten sind, erfolgt die Aberkennung des Schutzstatus
Die Vorrechte und Titel des Adels wurden bereits mit Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 14. August 1919 abgeschafft.


Wichtig wäre in meinen Augen, dass das Gelände einen Übergang zwischen Stadt und Natur (Auwald) schafft.