Für die Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten ist die Bundestagsverwaltung zuständig. Es wird derzeit geprüft, inwieweit diese effektiver gestaltet werden kann.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 01.07.2024 von Daniela Ludwig CSU
Antwort 26.06.2024 von Beatrix von Storch AfD
Keine "Dreiecksbeziehung"
Antwort ausstehend von Joachim Schuster SPD
Antwort 28.06.2024 von Gabriele Bischoff SPD
Auf nationaler Ebene unternehmen die SPD und die Bundesregierung verschiedene Schritte, um die Bedrohung durch die AfD und rechtsextreme Kräfte abzuwehren und unsere demokratische Grundordnung zu schützen. In mehreren Bundesländern, darunter Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, wird die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert Rechtsextrem eingestuft.
Antwort 26.07.2024 von Maria Noichl SPD
Es liegt an uns Abgeordneten, unsere Politik klar, einfach und ehrlich zu vermitteln. Hier haben wir oft den komplizierteren Weg gewählt. Das muss sich ändern.
Antwort 09.07.2024 von Delara Burkhardt SPD
Grundsätzlich gilt: Die Abgeordneten sind frei in der Wahl ihres Personals und der Zugang zum Bundestag kann aus rechtlichen Gründen nur in wenigen Ausnahmefällen beschränkt werden.