Sehr geehrter Herr Dark,
vielen Dank für Ihre Frage zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet.
Sehr geehrter Herr Dark,
vielen Dank für Ihre Frage zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet.
(...) Das Herausnehmen der Bilder aus dem Internet ist ebenso der Sperre vorzuziehen. Es ist allerdings oft schwierig bis unmöglich, da das Hereinstellen von Providern in entlegenen Ecken der Welt vorgenommen wird und die herausgenommenen Bilder oft innerhalb von Stunden wieder auftauchen. (...)
(...) (Auch der Vater des Täters von Winnenden hat gegen rechtliche Vorschriften, konkret zur Lagerung von Schusswaffen in entsprechend gesicherten Schränken, verstoßen.) D.h., selbst wenn man mechanische Blockiersysteme verpflichtend einführt, gibt es keine Gewähr dafür, dass sie auch genutzt werden. Aufklärung und Sensibilisierung für die Erfordernis einer sorgsamen Waffen-Lagerung, ergänzt evtl. durch eine flächendeckende Pflicht zum Nachweis, dass ein entsprechender Waffenschrank auch tatsächlich vorhanden ist, könnten möglicherweise mehr bewirken. (...)
(...) ich stehe nach wie vor zu meiner Aussage, dass ich einer Ausdehnung der Sperrlisten auf andere Bereiche nicht zustimmen werde. Diese Gefahr sehe ich aber auch nicht, da die von Ihnen angesprochen Passage im "Eckpunktepapier" der Bundesregierung sich wörtlich in der Begründung des anschließenden Gesetzes wiederfindet: "Eine Ausweitung auf andere Zwecke ist nicht beabsichtigt." Deutlicher ist es rechtstechnisch nicht möglich zu sagen, was ein Gesetz nicht will. (...)
(...) Schon die Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Bereich der Gefahrenabwehr bei der Verbreitung von Kinderpornographie ist zweifelhaft. (...) Der Gesetzentwurf wirft darüber hinaus verfassungsrechtliche Fragen hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit auf. (...)