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(...) Der Grundgesetzgeber hat die Gefahr solcher Konflikte erkannt und zur Lösung des Kollisionsproblems für den Gesetzgeber in der Verfassung die Befugnis geschaffen, Grundrechte durch oder aufgrund eines Gesetzes zu beschränken. Diese Einschränkungsmöglichkeit ist für jedes Grundrecht gesondert bestimmt und in der Regel im zweiten Absatz des jeweiligen Grundrechtsartikels ausdrücklich enthalten. Darüber hinaus muss das Gesetz nach Art. (...)

Sehr geehrter Herr Hartmann,

(...) Aus dem christlichen Bild vom Menschen folgt, dass wir uns zu seiner unantastbaren Würde bekennen. Die Würde aller Menschen ist gleich, unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität, Alter, von religiöser und politischer Überzeugung, von Behinderung, Gesundheit und Leistungskraft, von Erfolg oder Misserfolg und vom Urteil anderer. Wir achten jeden Menschen als einmalige und unverfügbare Person in allen Lebensphasen. (...)

Sehr geehrter Herr Obermeier,
vielen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de gestellt haben.
