Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 27.06.2023

Eine beschleunigte Einbürgerung nach derzeit sechs und neu drei Jahren kann nur erfolgen, wenn ein Sprachniveau von C1 sowie besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement nachgewiesen werden können

Macit Karaahmetoglu
Antwort von Macit Karaahmetoğlu
SPD
• 26.06.2023

Aktuell liegt für die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ein Referentenentwurf vor, den das zuständige Bundesinnenministerium im Mai veröffentlicht hat.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 27.06.2023

Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch

Frage von Khaled I. • 21.06.2023
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 21.06.2023

Eine beschleunigte Einbürgerung nach sechs, bzw. neu drei Jahren, ist möglich, wenn deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 vorliegen sowie besondere Integrationsleistungen

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 31.07.2023

Zunächst muss ich sagen, dass ich die Einstellungspraxis in Baden-Württemberg mit der Einschränkung auch von EU-Ländern als äußerst irritierend empfinde.

Portrait von Sebastian Schäfer
Antwort von Sebastian Schäfer
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 23.06.2023

Für Einbürgerungsbewerber*innen, die das 23. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, ist nach den bisher bestehenden Regelungen zwar zu prüfen, ob sie die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu vertreten haben

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