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Sehr geehrte Herr Martin,

Ich bin der Auffassung, dass wir den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr auf der einen Seite und die notwendigen Investitionen in Bildung nicht gegeneinander ausspielen dürfen. (...)
(...) obwohl die Grund- oder Menschenrechte "unverletzlich und unveräußerlich" sind (Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes), darf dennoch niemand seine eigenen Grundrechte absolut setzen. Diese Rechte müssen in der Gemeinschaft gelebt werden; das erfordert Rücksicht auf die Rechte der jeweils anderen. (...)
(...) Mangelnde häusliche Erziehung hat aber fatale Folgen für das Verhalten der Kinder, die durch die Schule nicht abzufangen sind. Die ödp fordert daher ein Erziehungsgehalt von 1000 € anstelle einer Subvention von Krippenplätzen mit 1000 € pro Kind. Dieses Geld würde Eltern die Freiheit lassen selbst zu entscheiden wie sie ihr Kind betreuen wollen: Ob nun Mutter oder Vater zu Hause bleibt, eine gute Kinderkrippe oder eine Tagesmutter gesucht wird - es bliebe eine persönliche Entscheidung der Betroffenen. (...)